Lehrgangsdaten
Beginn
Samstag, 26. Oktober 2024
Ende
Samstag, 25. Januar 2025
Lehrgangsort
Hörsäle I + II der Steuerakademie Bremen,Wachtstraße 24
(Baumwollbörse, III. Etage, Raum 326), 28195 Bremen.
Lehrgangsgebühr
€ 1.740, zahlbar in drei Raten à € 580, fällig zum 14.10., 02.12.2024, und 02.01.2025. Für den Fall der Nichtzulassung zur mündlichen Prüfung werden € 580 erstattet. Alternativ kann der Kurs auch im Folgejahr kostenlos wiederholt werden. Eine Erstattung findet in diesem Fall nicht statt.
Die Leistung der Steuerakademie Bremen ist z.Zt. umsatzsteuerfrei gem. § 4 Nr. 21 a) bb) UStG. Sollte die Leistung der Steuerakademie Bremen bei Erbringung der Leistung nicht mehr steuerfrei sein, wird die gesetzliche Umsatzsteuer zur Lehrgangsgebühr erhoben.
Lehrgangsumfang
28 Einheiten à 4 Unterrichtsstunden (à 45 Min.) = 112 Unterrichtsstunden. Von diesen entfallen 8 Einheiten (32 Unterrichtsstunden) auf die simulierte mündliche Prüfung, an der die jeweils nicht beteiligten Kandidaten als Zuhörer teilnehmen.
Unterrichtszeit
November u. Dezember |
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Samstag |
08.30 Uhr - 11.45 Uhr |
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12.30 Uhr - 15.45 Uhr |
Unterrichtszeit
Januar |
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Freitag |
16.00 Uhr - 19.15 Uhr |
Samstag |
08.30 Uhr - 11.45 Uhr |
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12.30 Uhr - 15.45 Uhr |
Lehrgangsinhalt
Zu Beginn des Lehrgangs findet eine spezielle Einführung in die Methodik der Themenauswahl, der Stoffaufbereitung und des Vortragsaufbaus statt. Die von der Steuerakademie Bremen entwickelte und eingeführte Aufbauform wird von den Prüfungskommissionen inzwischen als Standard betrachtet. Anders aufgebaute Vorträge werden oftmals bereits aufgrund der Abweichung von diesen Formalien abgewertet. Der Kursaufbau macht daher einen späteren Einstieg in den laufenden Kurs nicht möglich.
Nachfolgend werden zu Beginn jeder Unterrichtseinheit Übungsvorträge von Lehrgangsteilnehmern gehalten. So hat jeder Lehrgangsteilnehmer Gelegenheit, Vorträge vor den anderen Teilnehmern zu halten. Vorbereitungszeit und Themenauswahl entsprechen der realen Prüfungssituation. Alle Vorträge werden auf Video aufgezeichnet. Die Aufzeichnungen werden dem Lehrgangsteilnehmer zur privaten Nachbereitung/Kontrolle zur Verfügung gestellt.
Inhaltlich werden in den allgemeinen Steuerfächern vertiefende Darstellungen von Einzelfragen vermittelt. Hinzu kommen Schwerpunktthemen, denen aus Gründen der Aktualität eine besondere Bedeutung für die mündliche Prüfung beigemessen wird. Auch wird regelmäßig über aktuelle Rechtsprechung und die neuesten Verwaltungserlasse informiert. Von herausgehobener Bedeutung sind natürlich aktuelle Gesetzesänderungen.
Berücksichtigt werden ferner die Fächer, die primär für die mündliche Prüfung relevant sind und deshalb im Vollzeitlehrgang zur Vorbereitung auf die schriftliche Prüfung vernachlässigt werden konnten (z.B. Betriebs- und Volkswirtschaft, Bürgerliches Recht, Wirtschaftsrecht, Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht, Steuerstrafrecht, Berufsrecht, Europarecht).
Weiterer wichtiger Bestandteil des Lehrgangs ist die Simulation der mündlichen Prüfungssituation. Diese findet, als Abschluss des Lehrgangs, an den Samstagen im Januar statt und wird von einer mehrköpfigen „Prüfungskommission“ (Dozenten des Lehrgangs und externe Praktiker) abgenommen. Die jeweils nicht aktiv beteiligten Lehrgangsteilnehmer nehmen als Zuhörer teil.
Dozenten
Als Dozenten sind bewährte Spezialisten (vorwiegend Praktiker und Dozenten der Finanzverwaltung) mit langjähriger Unterrichts- und Prüfungserfahrung tätig.
(Änderungen vorbehalten)
Dozent |
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Dr. Jochen Bachmann |
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Strafrecht |
Melanie Fehrs |
Steueroberamtsrätin |
Prof. Dr. Gerrit Hölzle |
Honorarprofessor an der Universität Bremen, Rechtsanwalt, Insolvenzverwalter, Fachanwalt für Steuerrecht u. Fachanwalt für Insolvenzrecht |
Daniela Ihlo |
Regierungsrätin |
Katja Kastaun |
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Steuerrecht, Dipl. Finanzwirtin |
Florian Krause |
Regierungsrat |
Toni Kreckl |
Steuerberater, Dipl. Finanzwirt |
Martin Mönninghoff |
Rechtsanwalt, Dipl. Finanzwirt |
Dr. Alexander Pallas |
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Strafrecht |
Klaas Schumacher |
Regierungsrat |
Christian Schwarze |
Steueramtsrat, Master of International Taxation |
Michael Tiedt |
Steuerberater, Dipl. Kaufmann |
Vertragsbedingungen für die Teilnahme am Mdl.-Prüfung-Kurs 2024|2025
vom 26. Oktober 2024 bis 25. Januar 2025,
der in den Räumen der Steuerakademie Bremen, Wachtstr. 24 (Baumwollbörse, III. Etage, Raum 326), 28195 Bremen, stattfindet.
§ 1 Gegenstand
Gegenstand des Vertrages ist ein Lehrgang zur Vorbereitung auf die mündliche Steuerberaterprüfung, der an 12 Samstagen (im Januar freitags u. samstags) mit 112 Unterrichtsstunden à 45 Minuten stattfindet. Vermittelt wird, neben vertiefendem Fachwissen in den Steuerfächern, vorrangig die Vortragstechnik des mündlichen Vortrages.
Der Unterrichtsstoff wird in den einzelnen Fächern von Fachdozenten vermittelt.
§ 2 Lehrgangsgebühr
Die Lehrgangsgebühr beträgt € 1.740 (z.Zt. umsatzsteuerfrei gem. § 4 Nr. 21 a) bb) UStG). Sollte die Leistung der Steuerakademie Bremen bei Lehrgangsbeginn nicht mehr steuerbefreit sein, wird die gesetzliche Umsatzsteuer zur Lehrgangsgebühr erhoben. Die Lehrgangsgebühr ist zu Beginn des Kurses fällig, zahlbar in drei Raten à € 580 zum 16.10., 02.12.2024 und 02.01.2025. Bei Abbruch der Teilnahme wegen Nichtzulassung zur mündlichen Prüfung vor Beginn der simulierten mündlichen Prüfung werden € 580 erstattet. Alternativ kann der Kurs im Folgejahr kostenlos wiederholt werden. Eine Erstattung findet in diesem Fall nicht statt. Sofern der Termin der mündlichen Prüfung vor Kursende liegt, wird dieses bei der Organisation des Prüfungtrainings berücksichtigt. Eine Kündigung aufgrund eines vor Lehrgangsende liegenden Prüfungstermins ist nicht möglich. Eine Minderung der Lehrgangsgebühr ist unzulässig.
§ 3 Unterrichtsmaterial
Das dem Lehrgangsteilnehmer überlassene Unterrichtsmaterial geht in dessen Eigentum über. Es wird nicht gesondert berechnet. Der Lehrgangsteilnehmer verpflichtet sich, dieses ausschließlich für die eigenen Bildungszwecke zu benutzen, das Anfertigen von Kopien zu unterlassen und das Material nicht Dritten zur Verfügung zu stellen.
Der Lehrgangsteilnehmer verpflichtet sich, aktuelle Gesetzestexte sowie die für die einzelnen Fächer maßgeblichen amtlichen Richtlinien auf eigene Kosten zu beschaffen.
Die Lehrgangsteilnahme schließt das Recht ein, die bei der Steuerakademie Bremen vorhandenen Prüfungsprotokolle seines Prüfungsausschusses der letzten vier Jahre einzusehen. Mit der Anmeldung verpflichtet sich der Lehrgangsteilnehmer, innerhalb einer Frist von 2 Monaten nach Ablegung der Steuerberaterprüfung selbst ein ausführliches Protokoll über seine mündliche Prüfung maschinenschriftlich anzufertigen und der Steuerakademie Bremen in elektronischer Form zur Verfügung zu stellen.
Wird diese Verpflichtung nicht erfüllt, ist eine Vertragsstrafe in Höhe von € 250 an den Lehrgangsträger zu zahlen. Diese Vertragsstrafe ist bei Nichtabgabe eines entsprechenden Prüfungsprotokolls ohne Mahnung mit Ablauf von 2 Monaten nach der mündlichen Prüfung des Lehrgangsteilnehmers zur Zahlung fällig.
§ 4 Lehrgangsdurchführung
Der Lehrgang findet in den Räumen des Lehrgangsträgers jeweils samstags, im Januar auch freitagnachmittags statt. Pararlell dazu wird die Online-Teilnahme über eine Meeting-Plattform angeboten. Der Lehrgangsträger behält sich vor, einzelne Lehrgangstermine auschließlich in digitaler Form oder außschließlich in Präsenz durchzuführen. Ein Anspruch auf Nachholung des Präsenztermins besteht in diesem Fall nicht. Eine Minderung der Lehrgangsgebühr ist insoweit unzulässig.
Der Lehrgangsträger behält sich vor, im Einzelfall eine Verlegung des Unterrichts vorzunehmen. Wird im Ausnahmefall eine Verlegung einzelner Unterrichtsstunden erforderlich, so kann eine Ausweitung des Unterrichts auf einen Sonntag erfolgen. Möglich ist auch eine Verlängerung des Kurses um einen weiteren Freitag und/oder Samstag. Eine entsprechende Disposition, die auch kurzfristig vorgenommen werden kann, behält sich der Lehrgangsträger vor.
§ 5 Zustandekommen des Vertrages
Der Vertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung der Anmeldung und Rücksendung des vom Lehrgangsträger unterschriebenen Vertrages zustande.
§ 6 Rücktritt, Kündigung
Bei schriftlich erklärtem Rücktritt (Zugang) bis 2 Wochen vor Lehrgangsbeginn wird eine Bereitstellungs- und Verwaltungsgebühr von € 100,00 erhoben. Bei späterem Rücktritt erfolgt die Berechnung zeitanteilig nach dem Umfang der bis zum Rücktritt angebotenen Einheiten. In jedem Fall aber werden ab diesem Zeitpunkt mindestens 50 % der Lehrgangsgebühr geschuldet.
Kann der Mdl.-Prüfung-Kurs aus besonderen Gründen (plötzliche Erkrankung von Dozenten etc.) nicht oder nicht vollständig durchgeführt werden und ist eine zeitliche Verlegung (§ 4) nicht möglich, erfolgt eine zeitanteilige Gutschrift der Lehrgangsgebühr. Weitergehende Erfüllungs- oder Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
§ 7 Haftung
Für Schäden der Lehrgangsteilnehmer anlässlich der Teilnahme an dem Lehrgang unterhält der Lehrgangsträger Versicherungsschutz bei der zuständigen Verwaltungsberufsgenossenschaft. Für weitergehende Schäden, die durch die Versicherung nicht abgedeckt werden, haftet der Lehrgangsträger nicht.
§ 8 Wirksamkeit der Vertragsbestimmungen, Gerichtsstand
Ergänzende oder abändernde Vereinbarungen zu diesem Vertrag bedürfen der Schriftform. Für Ansprüche aus diesem Vertrag ist Bremen Gerichtsstand.